Technik und Services

Über den Aussteller-Shop der Messe München können Sie voraussichtlich ab Ende Januar 2025 die Bestellungen der technischen Leistungen und weiterer Services rund um Ihren Messeauftritt vornehmen.

Die Zugangsdaten werden den Hauptansprechpartnern der ausstellenden Unternehmen automatisch per E-Mail zugesandt.

Rückfragen können Sie unter Angabe des Unternehmens und der Standnummer schriftlich an shop-gv@messe-muenchen.de senden.

Auf- und Abbau

Aufbautermine

  • Beginn des Aufbaus: Freitag, 2. Mai 2025, 7 Uhr
  • Beendigung des Aufbaus: Dienstag, 6. Mai 2025, 18 Uhr

Abweichende Aufbauzeiten Halle B0 - Besonderheiten für Teile der ees Europe

  • Beginn des Aufbaus: Samstag, 3. Mai 2025, 7 Uhr
  • Beendigung des Aufbaus: Dienstag, 6. Mai 2025, 18 Uhr

Die Ausstellungshallen sind während der Aufbauzeit, ausgenommen am letzten Aufbautag, von 7–22 Uhr geöffnet. Stände, mit deren Aufbau bis 6. Mai 2025, 15 Uhr nicht begonnen worden ist, werden auf Kosten des Ausstellers aufgebaut und dekoriert, sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird. Bitte beachten Sie, dass eine Einfahrt am letzten Aufbautag in das Gelände nur bis 18 Uhr möglich ist. Ersatzansprüche können durch den Aussteller nicht geltend gemacht werden, sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus dem Standmietvertrag bleiben bestehen.

Zusätzliche Aufbautage

Anfragen für zusätzliche Aufbautage müssen individuell geprüft werden, sind nicht in allen Hallen möglich und in jedem Fall kostenpflichtig.

Anmeldung vorgezogener Standaufbau

Verfügbar auf Anfrage: tas2@messe-muenchen.de

Abbautermine

  • Beginn des Abbaus: Freitag, 9. Mai 2025, 18 Uhr
  • Beendigung des Abbaus: Montag, 12. Mai 2025, 18 Uhr

Abweichende Abbauzeiten Halle B0 - Besonderheiten für Teile der ees Europe:

  • Beginn des Abbaus: Freitag, 9. Mai 2025, 17 Uhr
  • Beendigung des Abbaus: Samstag, 10. Mai 2025, 18 Uhr

Die Ausstellungshallen sind während der Abbauzeit, ausgenommen am ersten und letzten Abbautag, von 7–22 Uhr geöffnet. Die Stände und Flächen sind in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Für Beschädigungen der Standausrüstungen, der Wände, des Fußbodens und des Geländes haftet der Aussteller.

Verkehrsleitfaden

Der Verkehrsleitfaden informiert Sie über die Verkehrslenkung auf dem Gelände der Messe München in den Zeiten des Aufbaus, während der Messelaufzeiten und während der Abbauzeiten. Bitte nutzen Sie als Aussteller der Halle B0 den Verkehrsleitfaden speziell für die Halle B0. Ab April 2025 sind die Downloads verfügbar.

Standbau

Bei Anfragen zu Standbau können Sie sich gerne an die MEPLAN GmbH wenden:

Tel: +49 89 540 267 980
E-Mail: info@meplan.de

Holz- und Systemtrennwände können direkt angefragt werden.

Für ein Standbauangebot können Sie direkt MEPLAN kontaktieren oder den Standbaukonfigurator nutzen.

Standgestaltung

Für den Standbau gelten die Allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen von The smarter E Europe sowie die technischen Richtlinien der Messe München.

Bei der Gestaltung der Ausstellungsstände sind Standabgrenzungswände zu den Nachbarständen zwingend vorgeschrieben. Stände müssen gegenüber den Gangflächen klar abgegrenzt sein.

Standaufbauten über 3 m bedürfen einer gesonderten Genehmigung. An der Standgrenze zum Nachbarn darf eine Bauhöhe von 6 m nicht überschritten werden. Nach einem Abstand von 2 m zu den Standnachbarn darf bis auf 7,50 m Höhe gebaut werden. Die Bauhöhe von 7,50 m ist nicht an allen Standorten möglich.

Mit Werbung in Richtung des Standnachbar muss ein Werbeabstand von 2 m eingehalten werden, Beleuchtungstraversen sind hiervon ausgenommen. An einer Gangseite müssen mindestens 30% der Front offen gestaltet sein, nach maximal 6 m muss ein mindestens 2 m breiter Durchgang vorhanden sein. Bei Wänden mit mehr als 6 m Breite ist das schriftliche Einverständnis des Standnachbarn einzuholen.

Sämtliche Rückwände über 2,50 m sind zum Nachbarn hin sauber und neutral zu halten. Bebauungen bzw. Einrichtungen sind innerhalb der Standgrenzen so einzuordnen, dass Nachbaraussteller nicht beeinträchtigt werden.

Doppelstöckige Stände bedürfen immer der vorherigen Zustimmung der FWTM sowie ggf. der Genehmigung der zuständigen Behörden.

Bitte reichen Sie die Standpläne zur Genehmigung per Mail ein an:

TAS2

tas2@messe-muenchen.de

Tel: +49 89 949 211 35

Die Bestellfrist für die Einreichung der Standbaugenehmigung und einiger technischer Bestellungen ist 6 Wochen vor offiziellem Aufbaubeginn. Nach diesem Termin sind Bestellungen weiterhin möglich, allerdings wird in der Regel ein Verspätungszuschlag erhoben.

Details zur Standgestaltung finden Sie in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen .

Weitere Information zum Thema Standbau stehen zusammen mit dem Serviceheft ab Februar 2024 zur Verfügung.

Weitere Informationen

Die wichtigsten Merkblätter haben wir Ihnen hier bereits zusammengefasst. Ab Ende Januar 2025 steht Ihnen dann das Serviceheft vollumfänglich zur Verfügung.

Übersichtsplan Service-Einrichtungen

Beschreibung Hallen (inkl. B0) und Freigelände

Technische Richtlinien

Freigelände

Die offiziellen Logistikpartner der Messe München sind:

Schenker Deutschland AG
Messegelände, Tor 21
81829 München
Tel. +49 89 94924300
Fax +49 89 94924339
www.dbschenker.com
fairs.muenchen@dbschenker.com

Kühne-Nagel (AG Co.KG)
Messegelände, Tor 21
81829 München
Tel. +49 89 94924400
Fax +49 89 94924409
www.kuehne-nagel.com
exposervice.muenchen@kuehne-nagel.com

Lieferungen an den Messestand

Sämtliche Lieferungen (Paletten, Einzelpakete) für Aussteller an den Messestand müssen wie folgt beschriftet sein:

Ausstellername, Halle, Standnummer
The smarter E Europe
Messegelände
81823 München

Bitte beachten Sie: Lieferungen, die vom Aussteller nicht persönlich entgegen genommen werden können, werden gebührenpflichtig von den Speditionen eingelagert.

Hinweise Ausnahmegenehmigungen Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Hinweise Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Film- und Fotogenehmigung für Messestände

Generell gilt ein Fotografier- und Filmverbot während The smarter E Europe. Das Merkblatt dazu finden Sie im Shop der Messe München.

GEMA-Einwilligung bei Musikwiedergabe

Für musikalische Wiedergaben aller Art ist unter den Voraussetzungen des Urheberrechtsgesetzes die Erlaubnis der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte GEMA erforderlich.

Kontakt:

GEMA
KundenCenter
11506 Berlin
kontakt@gema.de
www.gema.de

Nicht angemeldete Musikwiedergaben können Schadenersatzansprüche der GEMA zur Folge haben (§ 97 Urheberrechtsgesetz).

Hotel und Eventservice

Unser Servicepartner unterstützt Sie bei der Suche nach der richtigen Unterkunft für Ihre Messemitarbeiter. Hier finden Sie alle Informationen für Ihre Hotelbuchung.

Freigelände

Technische Merkblätter

Freigelände

Weitere Merkblätter und Informationen finden Sie ab Ende Januar 2025 auf dieser Seite.

Standbau

Bei Anfragen zu Standbau im Freigelände können Sie sich gerne an die Fairfellows GmbH wenden. Die Website gibt Ihnen einen ersten Eindruck über eine mögliche Standgestaltung im Freigelände.

Katharina Bischoff
Tel: +49 89 998 298 455
Fax: +49 89 998 298 459
bischoff@fairfellows.de
www.fairfellows.de/container-und-zelte-tsee-2025

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